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Unfallinstandsetzung

Unfallinstandsetzung

Zunächst wird geklärt, ob Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall noch fahrtüchtig  ist. In diesem Fall können Sie das Fahrzeug selbst zu uns in die Werkstatt fahren, Sollte es jedoch nicht möglich sein, holen wir Ihr Fahrzeug für Sie auf Wunsch bei Ihnen zuhause oder auch direkt vom Unfallort ab. Sobald das Fahrzeug auf unserem Hof steht, veranlassen wir die Begutachtung des Schadens durch einen unabhängigen Gutachter, sofern es sich um einen umfangreichen Schaden handelt und der Unfall unverschuldet geschah. Gerne erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung. Diesen können Sie bei der gegnerischen Versicherung oder Ihrer eigenen Versicherung einreichen. Nachdem die Kostenübernahme geklärt ist, beginnen wir sofort mit der Unfall-Instandsetzung Ihres Fahrzeugs.

Für die Unfall-Instandsetzung Ihres Autos oder Motorrades verwenden wir ausschließlich hochwertige Original-Ersatzteile der jeweiligen Fabrikate. Sind diese nicht mehr aus Altersgründen verfügbar, greifen wir auf Teile unseres Zubehör-Zulieferers zurück.

Bei einem Unfall kommt es meist zu Schäden an der Karosserie Fahrzeuges. Wir beseitigen kleinere und auch größere Dellen bis hin zum großen Unfallschaden. Je nach Ausmaß beseitigen wir diese Defekte mit kleinem Aufwand (Smartrepair) oder wir tauschen ganze Karosserieteile und beauftragen mit einer neuen Lackierung der Neuteile.

Natürlich kann man sich einen Unfallschaden von der Versicherung auszahlen lassen. Hier gibt es keine Unterschiede, ob er den Unfallschaden ausgezahlt oder repariert wird.  Oftmals gibt es aber Differenzen zwischen den Werten des Gutachtens und dem Auszahlungsbetrag. Wir bestellen bei jedem Unfallschaden einen unabhängigen Gutachter und sie entscheiden ob repariert oder ausgezahlt wird.

Die Versicherung zahlt im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Sind die Reparaturkosten maximal 30 Prozent höher als der Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte fordern, dass die Versicherung die Reparatur trotz des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt.

Die Angabe „reparierter Unfallschaden“ im Kaufvertrag stellte nicht lediglich eine Beschreibung der Kaufsache dar, sondern enthielt auch die Erklärung, dass der angegebene Unfallschaden fachgerecht behoben ist.

Ein Unfall ist kein Weltuntergang.
Die Hauptsache ist - Sie sind gesund.

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